
| 23.08.2010, 19:39 Uhr |
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| Rot-Rot bricht Versprechen Und gibt 1,9 Millionen Euro nicht an Landkreise und kreisfreie Städte weiter - Genilke: „Rot-Rot setzt Stoppschild – Gefahr für ÖPNV in Brandenburg“ Entgegen eigener Zusagen wird die rot-rote Landesregierung die vom Bund bereitgestellten Mittel für die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs in Brandenburg nicht in voller Höhe an die Landkreise und kreisfreien Städte weitergeben, das geht aus einer Anfrage des infrastrukturpolitischen Sprechers der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Rainer Genilke, hervor. Noch im Haushalt 2010 hatten sich die Koalitionsfraktionen verpflichtet, die vom Bund überwiesene Dynamisierungsrate von 1,5% durchzureichen. So waren im Haushalt 2010 eigentlich 84,9 Millionen € (siehe Anhang Einzelplan 11, S. 236 f) statt der nun vom Minister auch öffentlich bekanntgegebenen 83 Millionen (http://www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.220218.de) eingestellt. Damit fehlen den Landkreisen und kreisfreien Städten als Trägern des ÖPNV in der Fläche des Landes rund 1,9 Millionen € in diesem Jahr. Genilke: „Die Entscheidung der Landesregierung ist ein unerhörter Vorgang und zeigt erneut die katastrophalen Auswirkungen der rot-roten Finanzpolitik in Brandenburg. Klammheimlich greift Rot-Rot in die Kasse des Bundes und entzieht damit den Landkreisen und kreisfreien Städte dringend benötigte Mittel zur Aufrechterhaltung des ÖPNV. Die Zeche dafür werden am Ende wieder die Bürger unseres Landes zahlen müssen. Insbesondere im ländlichen Raum, wo bereits heute der Öffentliche Personennahverkehr vor großen Herausforderungen steht, wird dies schwerwiegende Folgen haben." Der CDU-Infrastrukturexperte forderte die Landesregierung auf, ihren Entschluss zurückzunehmen und die Mittel weiterzugeben. Er kündigte an, dass seine Fraktion einen Antrag zur Änderung des Brandenburger ÖPNV-Gesetzes einbringen werde. Ziel des Antrages sei es, die Weiterreichung der Dynamisierungsrate gesetzlich zu verankern, sagte Genilke. Hintergrund: Im Rahmen des Regionalisierungsgesetzes stellt der Bund den Ländern Mittel zur Gewährleistung des Öffentlichen Personennahverkehrs zur Verfügung. Er hat die Pauschalzuweisung an die Aufgabenträger mit einer jährlich anwachsenden Rate (Dynamisierung) versehen, um steigende Kosten im Energiebereich sowie zusätzliche Aufwendungen für Umwelt- und Sicherheitsaspekte auszugleichen. Die Landesregierung argumentiert, dass es aufgrund der bekannten Rahmenbedingungen erforderlich wäre, die ab 2010 avisierte Weiterreichung der Dynamisierung zurückzustellen. Da es sich jedoch um zweckgebundene Zuweisungen des Bundes an die Länder handelt, bleibt bisher unklar, welche Rahmenbedingungen einer Weiterreichung der Mittel entgegenstehen. Auch die Frage, wofür die Mittel im Gesamtsystem des ÖPNV nun verwendet werden sollen, bleibt bisher ungeklärt. 24.08.2010, 17:33 Uhr |
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